Ähnlich wie im Arbeitsrecht gibt es im Mietrecht eine Reihe von sozialen Schutzvorschriften für den Mieter, die ihn vor Willkür und ungerechtferitigten Maßnahmen des Vermieters schützen sollen. Dahintersteht der Gedanke, dass es meist der Mieter ist, der in einer sozial und wirtschaftlich schwächeren Position sich befindet und deshalb gesetzlich besser gestellt wird. Außerdem gehört die Gewährung von Wohnraum zu den Grundbedürfnissen der Menschen, die notfalls der Staat gewähren muss, um Obdachlosigkeit zu verhindern.
Sowohl der Mieter als auch der Vermieter muss sich deshalb in dem komplizierten Gewirr der vielen Vorschriften auskennen, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Das ist vielfach ohne kundigen Rechtsrat nicht möglich. Die Betreuung durch den Rechtsanwalt somit unumgänglich.