Mitglied im Emder Anwalt- und Notarverein Fachanwalt für Arbeitsrecht Günter Schmaler aus Emden Ostfriesland

Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz

Das geltende Insolvenzrecht ermöglicht es auch dem überschuldeten und/oder zahlungsunfähigen Normalbürger, sich dauerhaft zu entschulden. Dazu gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:

  • Das gerichtliche Insolvenzverfahren mit Antrag auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten
  • Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung
Welches Verfahren sinnvoll ist, kann erst durch eine Schuldnerberatung, durch den Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle geklärt werden.

Kommt der Berater zu dem Ergebnis, dass das gerichtliche Involvenzverfahren die bessere Variante ist, hilft er bei der Erstellung der Antragsformulare und stellt den Antrag beim zuständigen Gericht. Regelmäßig ist dann die Tätigkeit des Anwalts und der Beratungsstelle beendet. Das Gericht bestellt einen Involvenzverwalter, der die weitere Abwicklung übernimmt.
  • Keine Wartezeiten
  • Kompetente und schnelle Abwicklung
  • Fachkundige Rechtsberatung
  • Individuelle Betreuung
Bietet sich nach Sichtung der Unterlagen die Möglichkeit, ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen, wird der Anwalt mit der weiteren Abwicklung beauftragt. Hierfür wird ein Honorar vereinbart. Die Höhe des Honorars hängt ab von dem zeitlichen Aufwand. Kriterien hierfür sind u.a. die Anzahl der Gläubiger und die Höhe der Verbindlichkeiten. Der Anwalt ermittelt die Höhe der Verbindlichkeiten, führt den Schriftverkehr und die Verhandlungen mit den Gläubigern. Im gemeinsamen Gespräch mit dem Mandanten wird seine Leistungsfähigkeit ermittelt und auf dieser Grundlage den Gläubigern ein Vergleichsangebot unterbreitet. Kommt der Vergleich zustande, wird zusätzlich ein Treuhandvertrag mit dem Schuldner geschlossen und der Anwalt wickelt die Zahlungen an die einzelnen Gläubiger über die Laufzeit des Vergleichs, die regelmäßig 6 Jahre beträgt, ab.

Vorteile der Durchführung des Verfahrens durch den Anwalt:
  • Kein Insolvenzverfahren
  • In dem mit allen Gläubigern abzuschließenden Vergleich wird eine feste Quote der zur Rückzahlung kommenden Verbindlichkeiten vereinbart
  • Die Zahlungsverpflichtungen bleiben über die Laufzeit des Vergleichs gleich.
  • Kein Nachweis über das erzielte Einkommen während der Laufzeit des Vergleichs
  • Keine Lohn- oder Gehaltsabtretung über die vereinbarten Zahlungen hinaus
  • Keine Aufsicht und Kontrolle durch Insolvenzverwalter und Gericht
  • Jährliche Zahlung an die Gläubiger durch den Treuhänder, dadurch Flexibilität bei der Mittelbeschaffung.
  • Faktische Verkürzung der Laufzeit des Vergleichs durch Anrechnung des Jahres, in dem der Antrag gestellt wird, sofern die Zahlungen für dieses Jahr nachträglich geleistet werden.
  • Erfüllung des Vergleichs auch vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit des Vergleichs möglich.
  • Keine Offenlegung des Verfahrens gegenüber Dritten (Arbeitgeber, Banken, Ämtern), deshalb Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit.
  • Keine Gefährdung der Altersversorgung
Wann kommt das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren mit Restschuldbefreiung und wann das gerichtliche Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung für Sie in Betracht?
  • Sind Sie bereit, sich über einen Zeitraum von 6 Jahren einzuschränken?
  • Haben Sie nicht mehr als 20 Gläubiger?
  • Decken die monatlichen Zahlungen nicht einmal die Zinsen?
  • Sind die Forderungen größtenteils tituliert (Vollstreckungsbescheide, Urteile, notarielle vollstreckbare Schuldanerkenntnisse u.a.)?
  • Haben Sie bzw. hat Ihre Familie ein relativ sicheres monatliches Einkommen?
  • Sie haben keinen Grundbesitz?
  • Bestehen Lohnpfändungen?
  • Sind Ihre Rentenanwartschaften gepfändet?
Wenn Sie die vorstehenden Fragen überwiegend bejahend beantworten können, ist ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung das richtige Verfahren für Sie. Nehmen Sie doch einfach unverbindlich Kontakt mit meiner Kanzlei auf.

Rechtsanwalt und Notar Günter Schmaler - Nesserlander Str. 1 (Handelshof) - 26721 Emden - Tel.: (0 49 21) 87 32 0 - Fax: (0 49 21) 87 32 11