Straßenbäume muss der Eigentümer besonders im Auge behalten

Coburg/Berlin. Schwere Gewitterstürme mit umgestürzten Bäumen und abgerissenen Ästen sind inzwischen auch in unseren Breitengraden keine Seltenheit mehr. Das gefährdet aber nicht nur den Baumbestand zunehmend. Auch das Haftungsrisiko für Eigentümer von Bäumen steigt stetig. Denn gerade bei Straßenbäumen gibt es sehr weitgehende Kontroll- und Pflegepflichten. So hat das Landgericht Coburg mit Urteil vom 16. Januar 2008 (AZ: 12 O 471/06) einen Waldeigentümer zur Zahlung von rund 6.600,00 Euro Schadensersatz an einen Autofahrer wegen eines auf die Straße gestürzten Astes verurteilt.


In dem Fall fuhr der Kläger mit seinem Pkw auf einer Kreisstraße durch ein Waldgebiet. Plötzlich brach von einem Baum ein großer Ast ab und fiel direkt vor dem Auto auf die Fahrbahn. Ein Zusammenstoß konnte nicht mehr verhindert werden. Der Fahrer blieb unverletzt, an seinem Fahrzeug entstand jedoch ein Schaden von rund 6.600,00 Euro. Den wollte er vom Eigentümer (einem staatlichen Forstbetrieb) ersetzt haben, weil der den Baumbestand nach einem schweren Gewittersturm sechs Wochen vor dem Unfall nicht ausreichend kontrolliert hat. Der Beklagte verteidigte sich damit, dass der Baum äußerlich völlig gesund gewesen ist.

Die Coburger Richter gaben dem Kläger nach Einholung eines Sachverständigengutachtens Recht. Zwar war die Rotbuche tatsächlich gesund. Doch sie hätte eine ungünstige Astvergabelung gehabt, der als strukturelle Schwachstelle im Kronenaufbau prinzipiell als ausbruchgefährdet einzustufen war. Diese Wachstumsauffälligkeit ist für die Mitarbeiter des Forstbetriebes problemlos erkennbar gewesen. Dass gleichwohl keine weiteren Untersuchungen – gegebenenfalls auch unter Hinzuziehung eines Fachmanns – und die notwendigen Sicherungsmaßnahmen veranlasst wurden, begründet die Haftung des Forstbetriebes.