Vollbremsung nicht Auslöser für eine Psychose

Würzburg/Berlin. Bei der Vollbremsung eines Fahrzeugs ohne Kollision sind die Verzögerungswerte so niedrig, dass sie als Ursache für ein Schleudertrauma (HWS-Verletzung) nahezu auszuschließen sind. Auch der Ausbruch einer psychischen Erkrankung ist nicht auf eine solche Vollbremsung und den dadurch entstandenen Schock zurückzuführen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Würzburg vom 13. Juli 2008 (AZ: 52 S 667/06) hervor.


Nachdem ein Autofahrer nur durch eine Vollbremsung einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug vermeiden konnte, klagte er auf Schadensersatz. Der Mann behauptete, dass das starke Abbremsen bei ihm Kopf- und HWS-Schmerzen verursacht hat, der erlittene Schock eine Psychose hervorgerufen.

Die Richter wiesen die Klage ab. Ein Sachverständiger hatte dargelegt, dass eine Vollbremsung, wie die im vorliegenden Fall, selbst bei einer seitlichen Kopfhaltung nicht zur Verletzung im HWS-Bereich führt. Auch die Psychose kann dem Vorgang nicht zugerecht werden, da es sich bei diesem um ein Begatellereignis handelt.