Verkehrsrecht

Blitzerfoto: Datenleiste des Messfotos muss vollständig lesbar sein

Dortmund/Berlin (DAV). Man muss einem Autofahrer schon nachweisen, dass er zu schnell unterwegs war. Allein das Foto und das Kennzeichen reichen für eine Verurteilung nicht aus. Die Datenzeile im Foto, aus der sich unter anderem die gefahrene Geschwindigkeit ergibt, muss lesbar sein. Ist dies nicht der Fall, ist der Betroffene freizusprechen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über ein Urteil des Amtsgericht Dortmund vom 27. Februar 2020 (AZ: 729 OWi-267 Js 1493/19-252/19).

Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, statt erlaubten 50 Stundenkilometer innerorts 74 km/h gefahren zu sein. Der Betroffene bestätigte, dort gefahren zu sein. Aus dem Blitzer-Foto ergab sich auch das Kennzeichen seines Autos.

Dennoch sprach das Gericht den Betroffenen frei. Die Datenzeile des Messfotos konnte nicht „urkundsbeweislich“ verlesen werden. Das Gericht hatte sich noch bemüht, die Zeilen zu lesen. Es identifizierte aber nur nicht lesbare Zeichen, „die offensichtlich Teile von Buchstaben wiedergeben.“ Das reiche aber nicht, um den Betroffenen zu überführen. Er wurde freigesprochen. Es kann sich nach Auskunft der DAV-Verkehrsrechtsanwälte also lohnen, sich das Blitzer-Foto genau anzuschauen.

 

Elf Mal geblitzt in einer Stunde: Das wird teuer

München/Berlin (DAV). Wer geblitzt wird, muss zahlen. Ab dem dritten Tempoverstoß handelt man mit Vorsatz, und dies macht die Sache dann noch teurer. Dies hat das Amtsgericht München am 1 März 2019 (AZ: 953 OWi 435 Js 216208/18) entschieden und den Verkehrssünder zu einer Gesamtgeldbuße von 1.504 Euro und drei Monaten Fahrverbot verurteilt.

In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall war der Anlagenmechaniker mit seinem Peugeot nachts elfmal geblitzt worden. Er überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen 34 km/h und 61 km/h.

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Unfallopfer muss Nummernschild nicht nennen können

Frankfurt/Berlin (DAV). Zur Identifizierung des Unfallgegners muss der Geschädigte nicht zwingend das amtliche Kennzeichen kennen. Die Firmenaufschrift, das Logo oder die Webadresse können ausreichend sein. Wenn daraus mit gewisser Wahrscheinlichkeit der Halter nachgewiesen werden kann, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am 31. März 2020 (AZ: 13 U 226/15). Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

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Neuwagen als Entschädigung für Schummel-Diesel

Köln/Berlin (DAV). Geschädigte im Dieselskandal können auch ein neues Nachfolgemodell bekommen, wenn es das Vorgängermodell nicht mehr gibt. Auch so kann der Gewährleistungsanspruch erfüllt werden. Betroffene müssen sich aber dann den Nutzungsvorteil des bisherigen Wagens anrechnen lassen. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 2. April 2020 (AZ: 18 U 60/19).

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Überhöhte Geschwindigkeit: Fahrer unbekannt – Halter muss Fahrtenbuch führen

Mainz/Berlin (DAV). Kann nach einem Verkehrsverstoß der Fahrer nicht ermittelt werden, wird unter Umständen der Halter verpflichtet, ein Fahrtenbuch zu führen. Über eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz vom 8. November 2019 (AZ: 3 L 1039/19.MZ) informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

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Segway-Fahrer haftet bei Unfall mit Fußgänger auf Fuß- und Radweg

Berlin/Koblenz (DAV). Fußgänger haben auf einem kombinierten Fuß- und Radweg gegenüber Elektrokleinstfahrzeugen wie etwa Segways absoluten Vorrang. Ein Segway-Fahrer muss seine Fahrweise und Fahrgeschwindigkeit anpassen. Er darf den Fußgänger weder behindern noch gefährden. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz am 16. April 2019 (AZ: 12 U 692/18).

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„Polizeiflucht“ wird wie illegales Autorennen bestraft

Stuttgart/Berlin (DAV). Wer vor der Polizei flieht, erfüllt unter anderem den seit dem 13. Oktober 2017 geltenden neuen Straftatbestand „verbotene Kraftfahrzeugrennen". Die Risiken sind vergleichbar, auch wenn die „Polizeiflucht" nicht das Ziel eines Wettbewerbs – den Sieg – verfolgt, sondern das Ziel die gelungene Flucht ist. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 4. Juli 2019 (AZ: 4 Rv 28 Ss 103/19), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

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Schadensersatz und Schmerzensgeld bei über Radweg gespannter Slackline

Karlsruhe/Berlin (DAV). Wer ein Seil, Band oder Ähnliches über einen Radweg spannt, haftet bei einem Unfall voll auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies gilt auch für das Sportband Slackline. Man darf nicht damit rechnen, dass Radfahrer automatisch das drei bis fünf Zentimeter breite Band erkennen.

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 16. Juli 2019 (AZ: 14 U 60/16).

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Kaufpreisminderung wegen eines zu engen Tiefgaragenstellplatzes

Braunschweig/Berlin (DAV). Ein Tiefgaragenstellplatz, auf dem man nicht mit einem gehobenen Mittelklassefahrzeug parken kann, ist zu eng und damit untauglich. Wegen dieses Mangels kann der Kaufpreis bis zu zwei Drittel gemindert werden. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 20. Juni 2019 (AZ: 8 U 62/18).

Der Mann hatte mit einer Eigentumswohnung auch einen Stellplatz in der Tiefgarage gekauft. Dieser allein kostete rund 20.000 Euro. Der Stellplatz maß an der engsten Stelle nur 2,50 Meter und war damit nach Ansicht des Mannes zu schmal für ein müheloses Einparken. Er verlangte daher vom Bauträger zwei Drittel des Kaufpreises zurück.

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Absehen vom Fahrverbot wegen Nebentätigkeit?

Dortmund/Berlin (DAV). Negative Auswirkungen auf den Beruf können dazu führen, von einem Fahrverbot abzusehen. Stattdessen wird dann die Geldbuße erhöht. Geht es jedoch lediglich um einen Nebenjob, liegt eine „berufliche Härte" in der Regel nicht vor, so dass das Fahrverbot nicht wegfällt. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund vom 16. Oktober 2018 (AZ: 729 OWi – 257 Js 1462/18 – 219/18).

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