Scheidungsrecht

Kein Scheidungsantrag über WhatsApp

Frankfurt a.M./Berlin (DAV). Ein Scheidungsantrag muss ordnungsgemäß mitgeteilt werden. Eine Zustellung über WhatsApp zählt in Deutschland nicht dazu. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 22. November 2021 (AZ: 28 VA 1/21) informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Das deutsch-kanadische Ehepaar hatte in Kanada geheiratet. Nach der Trennung kehrte die Frau nach Deutschland zurück. Der Mann beantragte in seiner Heimat die Scheidung. Den Scheidungsantrag erhielt die Frau per WhatsApp. Dies ist nach kanadischem Recht möglich. Die Scheidung sei dann ausgesprochen worden und nun rechtskräftig, meinte der Mann.

Das ist sie nicht, entschieden die deutschen Richter. Der Scheidungsantrag sei der Frau nicht ordnungsgemäß mitgeteilt worden. Eine Auslandszustellung könne in Deutschland nicht über WhatsApp erfolgen. Erweiternden Regelungen im Haager Übereinkommen über Zustellung von Schriftstücken im Ausland habe Deutschland widersprochen.

Information: www.dav-familienrecht.de

Wer scheidet Ehen mit doppelter Staatsangehörigkeit?

Luxemburg/Berlin. Im Falle einer Scheidung von Eheleuten, die beide die gleiche doppelte Staatsangehörigkeit zweier EU-Mitgliedstaaten besitzen, können Gerichte beider Länder zuständig sein. Das jeweilige Gericht ist bei seiner Prüfung der Zuständigkeit verpflichtet, die Staatsangehörigkeit des Ehegatten zu einem anderen Mitgliedstaat zu berücksichtigen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 16. Juli 2009 (AZ: C-168/08). Die Frage der Zuständigkeit kann Auswirkungen auf Ausgleichsansprüche haben.

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Haftung für Bankdarlehen nach der Scheidung

Coburg/Berlin. Durch die Scheidung wird zwar die Ehe beendet, nicht aber die Haftung für Bankdarlehen, die man gemeinsam aufgenommen hat. Daran ändert auch die Erklärung des anderen Partners, dass er die Schulden bezahlen wird, nichts. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 4. November 2008 (AZ: 23 O 426/08).

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"Scheidung light" ist eine Mogelpackung; Eindrucksvolle Ergebnisse einer Umfrage

Berlin. 71 Prozent aller Scheidungen erfolgen einvernehmlich, heißt es im Bundesministerium der Justiz. Eine repräsentative Umfrage hat jetzt ergeben, dass das Einvernehmen in den meisten Fällen durch ausführliche anwaltliche Beratung herbeigeführt wurde.

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