Mietrecht

Mieterhöhung: Zustimmung durch Zahlung ausreichend

Berlin. Allein durch Zahlung der erhöhten Miete signalisiert ein Mieter seine Zustimmung zu der Erhöhung. Eine schriftliche Einwilligung ist dann unnötig. So entschied das Amtsgericht Berlin-Schöneberg in einem Urteil vom 2. September 2009 (AZ: 6 C 280/09).

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Mieterhöhung wegen Modernisierung: Auch bei verspäteter Ankündigung wirksam

Karlsruhe/Berlin. Eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen ist auch dann zulässig, wenn der Vermieter die vorgeschriebene dreimonatige Ankündigungsfrist nicht einhält. Dies gilt auch in dem Fall, wenn der Mieter mitteilt, dass er die Mieterhöhung nicht akzeptiert. Dies ergeht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe vom 19. September 2007 (AZ. VIII ZR 06/07).

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Mieter zu Mitteilung der Verbrauchsdaten verpflichtet

Karlsruhe/Berlin. Mieter sind verpflichtet, ihrem Vermieter die Verbrauchsdaten für Heizkosten oder den Stromverbrauch zu überlassen, damit dieser sich einen Energieausweis ausstellen lassen kann. Dies gilt auch dann, wenn die Mieter unmittelbar mit dem Energielieferanten abrechnen. Dies folgt aus einem Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 20. Februar 2009 (AZ: 9 S 523/08).

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Mieter müssen nicht Kosten für Öltankreinigung zahlen

Speyer/Berlin. Kosten für eine unregelmäßige Öltankreinigung sind keine Betriebskosten, die die Mieter tragen müssen, sondern Instandhaltungskosten. Eine andere Vereinbarung in einem Formularmietvertrag ist unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Speyer vom 3. September 2007 (AZ: 33 C 126/07) hervor.

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Mieter müssen Modernisierungsmaßnahmen mit Grundrissänderung dulden

Karlsruhe/Berlin. Führt ein Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durch, die mit dem Wegfall eines Raumes und damit auch mit einer Grundriss¬änderung verbunden sind, muss der Mieter das hinnehmen. Dies ergeht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Februar 2008 (AZ: VIII ZR 105/07).

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Mieter muss nicht Außenseite der Fenster streichen

Berlin. Eine Klausel in einem Mietvertrag, die den Mieter generell zum Streichen der Fenster verpflichtet, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters insgesamt unwirksam. Der Mieter kann nicht verpflichtet werden, auch die Außenseite der Fenster zu streichen. Dies geht aus einem mieterfreundlichen Urteil des Kammergerichts Berlin vom 17. September 2007 (AZ: 8 U 77/07) hervor.

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Mieter muss bei Auszug Zählerablesung nicht zahlen

Karlsruhe/Berlin. Der Vermieter kann von einem ausziehenden Mieter keine Gebühr für die Ablesung des Zählers verlangen. Dies gilt auch, wenn der Mieter mitten in der Abrechnungsperiode umzieht, denn es handelt sich bei den Ablesekosten um Verwaltungskosten. Das ergeht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14. November 2007 (AZ. VIII ZR 19/07) hervor.

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Mieter muss Gesundheitsgefährdung durch Schimmelbefall beweisen

Berlin. Mindert der Mieter wegen Schimmelbefalls der Mieträume die Miete, so muss er beweisen, dass der Schimmel tatsächlich die Gesundheit der Mieter und damit die Gebrauchsfähigkeit der Räume herabsetzt. Er muss Art und Konzentration der Schimmelsporen darlegen sowie ärztliche Atteste vorlegen. Erst aufgrund dieser Tatsachen kann das Gericht ein Sachverständigengutachten beauftragen. Das entschied das Kammergericht Berlin am 3. Juni 2010 (AZ: 12 U 164/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.

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Mieter können an Kosten für Graffiti-Beseitigung beteiligt werden

Berlin. Ein Vermieter kann die Kosten für eine Beseitigung von Graffiti auf die Mieter umlegen, wenn sie regelmäßig anfallen und damit nur eine Verschmutzung beseitigt wird. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin (Mitte) vom 27. Juli 2007 (AZ: 11 C 35/07).

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Mieter kann sich gegen Kamera im Hauseingang wehren

München/Berlin. Vermieter können nicht ohne weiteres eine Videokamera im Hauseingang installieren. Eine solche Überwachung stellt einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters dar. Gerechtfertigt wäre dies nur zur Abwehr schwerwiegender Beeinträchtigungen. Ist dies nicht der Fall, kann die Entfernung der Videokamera verlangt werden, entschied das Amtsgericht München am 16. Oktober 2009 (AZ: 423 C 34037/08) wie die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.

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