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| 23.05 17:05 - 18:00 Die Kanzlei - ostfriesische Anwälte beraten |
Familienrecht
Nach Weihnachten und Neujahr: Mehr Trennungen
Berlin. Manchen ist die so genannte stille Jahreszeit oftmals zu still bzw. mit großen Belastungen für die Familie verbunden. Dies erklärt einen Anstieg um ein gutes Drittel der Trennungen.
Finger weg vom Sparbuch der Kinder!
Coburg/Berlin. Bei Sparbüchern ist es meist entscheidend, wer das Geld anspart und einzahlt. Somit dürfen Eltern kein Geld ihrer Kinder abheben – wenn der Nachwuchs es beispielsweise zu Geburtstagen oder Weihnachten bekam. So hat das Landgericht Coburg mit Beschluss vom 31. Mai 2010 (AZ: 33 S 9/10) das Urteil eines Amtsgerichts bestätigt, in dem ein Vater verpflichtet wurde, seiner Tochter Geld zurückzuzahlen, das er von ihrem Sparbuch abgehoben hatte.
Eheschließung einer 16-Jährigen abgelehnt
Saarbrücken/Berlin. Eine 16-jährige Deutsch-Türkin hat keine juristische Erlaubnis für eine Heirat mit ihrem Partner, einem 21-jährigen Türken, bekommen. Das Oberlandesgericht Saarbrücken verwehrte der bereits verlobten Schülerin die Voraussetzungen für die Eheschließung nach deutschem Recht. Die Richter bestätigten in ihrem Beschluss vom 24. Mai 2007 (AZ: 6 UF 106/06) die Ansicht der Vorinstanz, wonach die minderjährige Antragstellerin aufgrund mangelnder persönlicher Reife die volle Tragweite des Heiratsentschlusses noch nicht habe erfassen können.
Abänderung von Altentscheidungen im Versorgungsausgleich sinnvoll
Hannover/Berlin. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins weist darauf hin, dass es meist sinnvoll ist, Entscheidungen über den Versorgungsausgleich in das seit dem 1. September 2009 geltende neue Recht über den Versorgungsausgleich zu transferieren. Gerade Frauen bietet das neue Recht eine Chance, eine Abänderung vorzunehmen, die ihnen monatlich höhere Rentenleistungen sichert.
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Abholen von Kindergarten und Schule
Bremen/Berlin. Der betreuende Elternteil kann allein entscheiden, wer das Kind vom Kindergarten, dem Hort oder der Schule abholen und zu sich begleiten darf. Dies auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Bremen vom 1. Juli 2008 (AZ: 4 UF 39/08) hervor.



