Weniger Schmerzensgeld bei freiwilliger "Risikofahrt"

Berlin. Wer sich zu einem erkennbar angetrunkenen Fahrer ins Auto setzt, nimmt wissentlich ein hohes Risiko in Kauf. Bei einem Unfall steht ein Teil der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche auf dem Spiel. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz am 9. Januar 2006 (Az.: 12 U 058/04).


Der Mann hatte sich zu einem Bekannten ins Auto gesetzt, obwohl dieser erkennbar betrunken war. Bei einem anschließenden Unfall hatte er schwere Verletzungen der Wirbelsäule erlitten und war querschnittsgelehmt. Die Versicherung zahlte ihm rund 40.000,00 Euro Schmerzensgeld. Eine höhere Zahlung lehnte sie mit der Begründung ab, den Kläger treffe an seinen Verletzungen ein Mitverschulden.

Die Richter schlossen sich dieser Meinung an. Wer sich wissentlich zu einem angetrunkenen Autofahrer ins Auto setzt, treffe ein erhebliches Mitverschulden. Daher wies das Gericht mit seinem Urteil die Klage des Unfallopfers auf ein höheres Schmerzensgeld ab.