Bestattungsrecht

Tierbegräbnis im Wald verboten

Berlin. Tierhalter hegen immer wieder den Wunsch nach einer würdigen Bestattung von Haustieren. So verständlich dabei der Wunsch ist, von einem über Jahre lieb gewonnenen Tier in Würde Abschied zu nehmen, darf darüber nicht vergessen werden, dass auch der Umgang mit toten Tieren die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen erfordert. So dürfen Tierhalter einen verstorbenen Schützling nicht einfach im Wald bestatten. Das ist grundsätzlich verboten. Aber auch das Begraben im eigenen Garten ist längst nicht überall in Deutschland erlaubt.

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Auftraggeber muss Kosten für Einäscherung zahlen

München/Berlin. Die Auftraggeberin für eine Einäscherung hat auch dann deren Kosten zu tragen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass sie nicht die Tochter des Verstorbenen ist. Diese Tatsache berechtigt nicht zur Anfechtung des mit dem Bestattungsunternehmen geschlossenen Vertrages. Dies entschied das Amtsgericht München am 03. Februar 2011 (AZ: 271 C 26136/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

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