Internetrecht

eBay: Kein Wettbewerbsverstoß bei Mehrfachangeboten

Hamm/Berlin. Bei eBay ist festgeschrieben, dass Verkäufer nicht gleichzeitig mehr als drei identische Artikel in verschiedenen Angeboten anbieten dürfen. Verstößt ein Anbieter gegen diesen Grundsatz, liegt aber kein Wettbewerbsverstoß vor, wie das Oberlandesgericht Hamm am 21. Dezember 2010 (AZ: I-4 U 142/10) festgestellt hat.

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Web 2.0 wird Persönlichkeits-Bumerang für Millionen

Berlin. Das Web 2.0 könnte für Millionen von Menschen zu einem „Persönlichkeits-Bumerang“ heute noch kaum vorstellbaren Ausmaßes führen.

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Waschmaschinenverkäufer gerät vor Gericht ins Schleudern

Hamm/Berlin. Wer im Internet Waren verkauft, unterliegt den gleichen Pflichten wie ein Anbieter im herkömmlichen Laden. So muss ein Internetverkäufer ebenso wie ein Ladenverkäufer bei den von ihm zum Verkauf angebotenen Waschmaschinen die Schleuderwirkungsklasse angeben. Tut er dies nicht, handelt er wettbewerbswidrig, so das Oberlandesgericht Hamm am 11. März 2008 (AZ: 4 U 139/07).

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Wahrsagen und Kartenlegen: Spielkarten mit Copyright-Hinweis können irreführende Werbung sein

Düsseldorf/Berlin. Spielkarten auf der Internetseite einer Kartenlegerin mit einem falschen Copyright-Hinweis sind irreführend. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verbot mit seiner Entscheidung vom 9. September 2008 (AZ: I-20 U 123/08) dieses Vorgehen. Bei einem Durchschnittsverbraucher, der an Kartenlegen und Wahrsagen glaubt, kann der irreführende Eindruck entstehen, dass die Kartenlegerin gegenüber anderen Kartenlegerinnen besondere „Macht über die Karten“ ausübt.

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Vorsicht bei übertriebenen Anpreisungen im Internethandel

München/Berlin. Wer ein Fahrzeug fälschlicherweise im Internet mit der Beschreibung „in einem sehr guten Zustand“ anbietet, muss dem Interessenten die Reisekosten erstatten. Diese Aussage ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 23. Mai 2007 (AZ: 163 C 8127/07).

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Vorsicht bei privater Homepage vor gebührenpflichtigen Inhalten

München/Berlin. Zahlreiche Geschäfts- oder Betriebsinhaber möchten ihren Kunden das Auffinden ihres Geschäfts erleichtern. Dies geht beispielsweise durch die Veröffentlichung eines Stadtplanausschnittes auf der eigenen Homepage. Wer Ausschnitte von Stadtplänen auf seiner Homepage anbietet, braucht dazu das Einverständnis des Rechtinhabers. Dafür werden oft auch Gebühren fällig. Wenn er dann nur den direkten Link zu seiner Homepage löscht, die Karte aber weiterhin auf seiner Homepage belässt, liegt immer noch ein Verstoß vor, entschied das Amtsgericht München am 31. März 2010 (AZ: 161 C 15642/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

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Vorsicht bei Stadtplanausschnitten im Internet

Berlin/München. Geschäfts- aber auch Privatleute laden oft ohne Berechtigung Stadtplanausschnitte von Kartographieverlagen herunter und stellen sie auf die eigene Homepage – etwa um den Kunden den Weg zum Laden zu weisen. Dies ist jedoch nicht erlaubt und führt zur Zahlungspflicht von Lizenzgebühren und Schadensersatz, so urteilte das Landgericht München I am 4. Dezember 2008 (AZ: 7 O 330/08).

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Schreibfehler im ebay-Angebot ermöglicht Anfechtung des Kaufvertrages

Berlin. Mit dem Abschluss einer Onlineauktion kommt ein wirksamer Kaufvertrag zustande. Dieser kann jedoch angefochten werden, wenn durch einen Tippfehler der Startpreis zu niedrig angesetzt wurde. So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg am 27. September 2006 (AZ. – 4 U 25/06).

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Restwert muss nicht über Online-Börse ermittelt werden - Gutachter muss nur Möglichkeiten des Geschädigten prüfen -

Berlin. Ein Gutachter ist nicht verpflichtet, nach einem Unfall den Restwert des Fahrzeuges über sogenannte Online-Börsen zu ermitteln, wenn dem Geschädigten selbst ein solcher Online-Verkauf nicht zuzumuten ist. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Mai 2006 (AZ - 16 U 123/05) hervor.

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Rechtstipps für E-Mail-Werbung made in Germany

Berlin. Bei Werbung via e-mail gelten in Deutschland enge Grenzen. Newsletter und Webebotschaften sind beispielsweise dann erlaubt, wenn der Kunde sein Einverständnis gegeben hat. Allerdings ändern sich die Bedingungen nicht dadurch, dass ausländische Versender sich nicht an deutsche Gesetze halten.

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