Rechtstipps für E-Mail-Werbung made in Germany

Berlin. Bei Werbung via e-mail gelten in Deutschland enge Grenzen. Newsletter und Webebotschaften sind beispielsweise dann erlaubt, wenn der Kunde sein Einverständnis gegeben hat. Allerdings ändern sich die Bedingungen nicht dadurch, dass ausländische Versender sich nicht an deutsche Gesetze halten.


Bei elektronischer Werbung aus Deutschland oder anderen Ländern der EU gelten enge Grenzen, die nicht dadurch aufgelöst werden, dass sich ausländische Absender nicht daran halten. Was mittlerweile die meisten Firmen wissen (aber häufig trotzdem nicht beachten): Wer über das Internet Werbung verschickt, muss sich hierzu vorab eine Genehmigung des Empfängers einholen, die sich ausdrücklich auf E-Mails bzw. Newsletter bezieht. Was kaum einer weiß: Man darf Kunden sehr wohl Werbung für ähnliche Produkte zuschicken, wie es der Betreffende schon einmal angenommen hat. Voraussetzung ist, dass man die E-Mail-Adresse beim damaligen Kontakt erhalten und sich der Kunde nicht die Zusendung von E-Werbung verbeten hat. Das heißt konkret: Ein Unternehmen darf völlig legal seinen bestehenden Kundenstamm per E-Mail ansprechen, ohne sich hierfür eine – schwer zu erhaltende – ausdrückliche Zustimmung besorgt zu haben. In jedem Fall muss der Empfänger allerdings darauf hingewiesen werden, dass er den weiteren Bezug der Werbung bzw. Newsletter jederzeit beenden kann.

Bei vielen Firmen herrscht ein hohes Maß an Halbwissen. Dadurch werden einerseits Werbeaktionen gestartet, die juristisch bedenklich sind und andererseits Marketingpotenziale gar nicht erst angerührt, die rechtlich problemlos auszuschöpfen wären. Mit juristischer Beratung durch spezialisierte Anwälte könnte die werbetreibende Wirtschaft Probleme vermeiden und gleichzeitig Chancen nutzen.