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| 23.05 17:05 - 18:00 Die Kanzlei - ostfriesische Anwälte beraten |
Nachbarrecht
Äste kennen keine Grenzen
Coburg/Berlin. Ein Grundstückseigentümer kann vom Nachbarn verpflichtet werden, Äste, die auf das Nachbargrundstück hinüberreichen, zurück zu schneiden. Voraussetzung ist eine Beeinträchtigung wie Schattenwurf oder viel Laub. Dies geht aus ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Coburg vom 28. Juli 2008 (AZ: 33 S 26/08) hervor.
Wilder Wein an der Fassade: Rodung statt Rückschnitt
Berlin. Wilder Wein, der auf die Fassade des Nachbarhauses übergreift, muss gerodet werden. Ein regelmäßiger Rückschnitt allein ist nicht ausreichend, entschied das Landgericht Berlin am 27. Februar 2007 (AZ: 53 S 122/06).
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Schäden durch Nachbars Baumwurzeln müssen ersetzt werden
Düsseldorf/Berlin. Bäume in den Gärten haben ihren Reiz, doch können sie den Nachbarn auch reizen. Wenn die Wurzeln eines Baumes in das Regenrohr des Nachbarn eindringen, kann er dieses auf Kosten des Baumbesitzers reparieren lassen. Wenn das Rohr allerdings so verstopft, dass der Keller überflutet wird, bleibt der Nachbar auf diesem Schaden sitzen. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am 22. Juni 2007 (AZ: I 22 U 6/07).
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Nächtliches Grillen viermal im Jahr erlaubt
Berlin. Grillen ist nicht jederzeit und überall erlaubt. Wer seine Nachbarn belästigt, dem können bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld und Ordnungshaft drohen. Das Oberlandesgericht Oldenburg setzte diese Maßnahme für den Fall fest, dass der Nachbar mehr als viel Mal im Jahr bis 24 Uhr an der Grundstücksgrenze grillen würde (29. Juli 2002; AZ - 13 U 53/02).
Nachbarrecht: Keine Entschädigung bei Feuchtigkeit nach Gebäudeabriss
Itzehoe/Berlin. Wird entlang der Grenze zweier Grundstücke ein Gebäude abgerissen und dringt dadurch Bodenfeuchtigkeit in das Kelleraußenmauerwerk ein, besteht kein Ausgleichsanspruch des Nachbarn. Dies entschied das Landgericht Itzehoe am 9. Juni 2010 (AZ: 6 O 345/09), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.
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Mit dem Durst der Nachbarsbäume rechnen
Berlin/Coburg. Wer sein Haus neben einem Grundstück mit umfangreichem Baumbestand errichtet, muss selbst dafür Vorsorge treffen, dass der Wasserbedarf der Nachbarspflanzen sein Gebäude nicht schädigt. So entschied das Landgericht Coburg am 20. Mai 2009 (AZ: 12 O 399/07). Wenn der Durst der Bäume zu Setzungsrissen am Haus führt, kann er vom Nachbarn keinen Schadensersatz verlangen.
Keine Laubrente vom Nachbarn wegen zweier Eichen
Berlin/Karlsruhe. Um eine Laubrente bekommen zu können, muss die Beeinträchtigung das zumutbare Maß übersteigen. Zwei Eichen auf dem Nachbargrundstück reichen hierfür nicht aus. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10. September 2009 (6 U 184/07).
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Holzofen beeinträchtigt Nachbarn nicht
Koblenz/Berlin. In der kalten Jahreszeit freut sich, wer einen Holzofen hat. Ärger gibt’s dann, wenn sich der Nachbar darüber beschwert. Grund genug für die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins, auf die Rechtslage und ein aktuelles Urteil hinzuweisen. Entspricht ein installierter Holzofen den gesetzlichen Anforderungen und erfolgt auch die Nutzung rechtmäßig, hat der Nachbar die von dem Ofen ausgehenden Belästigungen hinzunehmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz am 24. März 2010 (AZ: 1 A 10876/09.OVG).
Elefantengras ist weder Baum noch Busch
Coburg/Berlin. Auch in heimischen Gärten wächst so manch Exotisches – und beschäftigt manchmal nicht nur die Nachbarn, sondern auch die Gerichte. So hatte das Landgericht Coburg sich mit Elefantengras (Miscanthus x giganteus) zu befassen (Beschluss vom 27.Juli 2009; AZ: 32 S 23/09). Mit dem Ergebnis, dass es sich dabei weder um Baum noch Busch handelt.



