Testament für Eheleute unterschiedlicher Nationalität

In jedem Staat unterscheiden sich die erbrechtlichen Regelungen. Ohne Testament gilt das Recht des Landes, dem der Verstorbene angehört. Eheleute unterschiedlicher Nationalität sollten daher rechtzeitig an ein Testament denken. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Vermögen, beispielsweise Grundbesitz, auf mehrere andere Staaten verteilt ist.


Ein Todesfall kann jederzeit unerwartet eintreten und das Leben der Familie grundlegend ändern. Von einem Moment zum anderen ist möglicherweise entschieden, wie das Leben des Partners und der Familie weiter geht.

Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen werden Ehegatten teilweise schlechter gestellt und Grundvermögen kann besonderen Regelungen unterliegen. Gesetzliche Vorgaben können Überraschungen bringen und dem eigentlichen Willen nicht immer entsprechen.

Die Regelungen beispielsweise über das Immobilienvermögen, über die Absicherung und Ausbildung der Kinder und weiteren Fragen müssen so ausgestaltet werden, dass diese Regelungsform auch im Ausland anerkennt ist.

Abwarten kann daher sehr negative Folgen haben. Den qualifizierten Rat eines Anwalts oder einer Anwältin in Familien- und Erbrecht einzuholen, ist daher mehr als wichtig.