Juni 2014 - Daten gelöscht - Fristlose Kündigung!

Frankfurt am Main/Berlin. Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitsergebnisse dem Arbeitgeber zugänglich zu machen. Die Löschung tätigkeitsbezogener Daten kann daher eine fristlose Kündigung rechtfertigen, warnt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 5. August 2013 (AZ: 7 Sa 1060/10).

Der Arbeitgeber, ein EDV-Unternehmen, und der angestellte Account-Manager verhandelten über Abänderung oder Aufhebung des Arbeitsvertrages des Mannes. Während der laufenden Verhandlungen löschte der Mitarbeiter von seinem Benutzer- Account rund 80 eigene Dateien sowie weitere 374 Objekte: sein Adressbuch mit sämtlichen Kontakten, 51 E Mails, 167 Aufgaben und 12 Termine. Das Gutachten eines Sachverständigen wies später die Löschung der Daten nach.

Schon am nächsten Tag entdeckte der Arbeitgeber die Löschungen und kündigte dem Account-Manager fristlos. Der Mann klagte gegen die Kündigung.

Ohne Erfolg. Eine solche Datenlöschung stellt einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar, so die Richter. Mit ihr sind Daten zu den Kundenbeziehungen des Unternehmens zerstört worden. Es gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Arbeitsvertrags, dass der Mitarbeiter seinem Arbeitgeber jederzeit den Zugriff auf seine Arbeitsergebnisse ermöglicht. Die umfangreiche Datenlöschung ist daher ein massiver Verstoß gegen eine selbstverständliche Nebenpflicht. Sie hat das Vertrauen in die Integrität des Mitarbeiters vollständig zerstört.

Der Mitarbeiter hat die Daten gelöscht und unmittelbar darauf den Arbeitsplatz verlassen. Diese Reaktion auf die Gespräche über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses muss den Arbeitgeber überzeugt haben, dass er im Falle einer Zusammenarbeit bis zur Kündigungsfrist nicht mit der notwendigen Loyalität des Mitarbeiters hätte rechnen können.

Auch eine Abmahnung, die in der Regel einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen vorangehen muss, ist hier nicht notwendig gewesen. Der Mitarbeiter wusste genau, dass das Unternehmen die Löschung der Daten auf keinen Fall hinnehmen wird.