Juni 2017 - Wer im Urlaub krank wird, muss das nachweisen können - Tipps für die schönste Zeit des Jahres

Berlin. Pünktlich zur Feriensaison häufen sich in vielen Betrieben und auch vor Arbeitsgerichten die Streitigkeiten über die schönsten Wochen des Jahres. Hauptkonflikt: Die Kollegen können sich nicht auf die Ferientermine untereinander einigen. Und was ist, wenn man im Urlaub krank wird? Die Deutsche Anwaltauskunft gibt Tipps für die schönste Zeit des Jahres.

Oft ist es nicht einfach, den Urlaub mit seinen Kolleginnen und Kollegen abzustimmen. Insbesondere gilt dies für die Ferienzeit, in der sich Familien mit schulpflichtigen Kindern die Ferienwochen teilen müssen. In so einem Fall muss laut Gesetz der Chef entscheiden. Der Arbeitgeber muss aber seine Entscheidung begründen, und die Mitarbeiter können dies vor dem Arbeitsgericht überprüfen lassen.

Und auch nach dem Urlaub nimmt der Streit in vielen Firmen kein Ende. Anlass sind Erkrankungen von Mitarbeitern während der Ferien. Die verlorenen Urlaubstage verfallen in diesem Fall nicht. Mitarbeiter können die verlorenen Urlaubstage nachholen, sie müssen aber die Erkrankung nachweisen können. Die Deutsche Anwaltauskunft rät deshalb, auch in exotischen Ländern in Krankenhäusern oder Arztpraxen auf eine schriftliche Bestätigung der Erkrankung mit Beschreibung zu bestehen.