Kassel/Berlin. Gemeinden können ihre traditionellen Weihnachtsmärkte nicht komplett privatisieren und alle Entscheidungen damit aus der Hand geben. Auf die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 4. März 2010 (AZ: 8 A 2613/09) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.