Piercing-Studio muss ausführlich aufklären

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Koblenz/Berlin. Ein Piercer muss seine Kunden vor dem Eingriff ausführlich über die Risiken des Piercings aufklären. Sonst ist die schriftliche erteilte Einwilligung des Kunden unwirksam und der Piercer haftet für etwaige Folgeschäden. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz vom 24. Januar 2006 (AZ: 10 O 176/04).

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