Sparbuch auch nach Jahrzehnten noch gültig

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Düsseldorf/Berlin. Legt der Bankkunde ein Sparbuch mit einem Guthaben vor, bei dem die letzte Eintragung Jahrzehnte zurückliegt, muss die Bank das Guthaben immer noch auszahlen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Bank beweisen kann, dass sie das Guthaben bereits ausgezahlt hat. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom 18. Juni 2008 (AZ: 3 U 39/08) hervor.

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