Starkregen bringt keinen Segen

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Hamm/Berlin. Starke Sommerregen führen häufig zu Überschwemmungen. Dabei können auch Schäden bei Baumschulen entstehen. Wird die Überschwemmung durch Abpumpmaßnahmen der Feuerwehr aus Gebäuden noch verstärkt, ist es für eine Baumschule trotzdem schwierig, Schadensersatz zu verlangen. So hat das Oberlandesgericht Hamm am 26. Mai 2010 (AZ: 11 U 129/08) eine Schadensersatzklage einer Baumschule abgewiesen, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

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