Straßenbäume muss der Eigentümer besonders im Auge behalten

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Coburg/Berlin. Schwere Gewitterstürme mit umgestürzten Bäumen und abgerissenen Ästen sind inzwischen auch in unseren Breitengraden keine Seltenheit mehr. Das gefährdet aber nicht nur den Baumbestand zunehmend. Auch das Haftungsrisiko für Eigentümer von Bäumen steigt stetig. Denn gerade bei Straßenbäumen gibt es sehr weitgehende Kontroll- und Pflegepflichten. So hat das Landgericht Coburg mit Urteil vom 16. Januar 2008 (AZ: 12 O 471/06) einen Waldeigentümer zur Zahlung von rund 6.600,00 Euro Schadensersatz an einen Autofahrer wegen eines auf die Straße gestürzten Astes verurteilt.

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