Berlin. In verschiedenen Bundesländern werden die Polizeigesetze reformiert, so zum Beispiel in Bayern, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Hierbei sollen Regelungen zur Telefonüberwachung im Bereich der vorbeugenden Gefahrenabwehr weit im Vorfeld einer tatsächlichen Straftat eingeführt werden. Konkret sollen die Regelungen die Überwachung aller technischen möglichen Telekommunikationsbeziehungen, einschließlich E-mail- und Internetverkehr sowie Teledienste, erlauben. Betroffen sind alle Inhalts- und Verbindungsdaten sowie ausdrücklich Standortmeldungen auch dann, wenn gar keine Telekommunikation stattfindet.