Vorname muss nur eindeutig männlich oder weiblich sein

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Berlin. Eltern müssen bei der Vornamenswahl für ihr Kind im Auge behalten, dass der Name einem Geschlecht eindeutig zugeordnet werden kann. Wenn es sich um einen ausländischen Namen handelt, so entscheidet der Gebrauch im Ausland über die Bestimmung männlich oder weiblich. Dies geht aus einem Beschluss des Kammergerichts in Berlin vom 29. März 2006 hervor (AZ - 1 W 71/05 -).

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