Vorsicht bei Billigheimern

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Berlin. Liegt der Kaufpreis eines Autos deutlich unter dem Listenpreis, müssen potenzielle Käufer misstrauisch werden. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bremen vom 23. November 2005 (AZ: - 1 U 42/05 -) ist dann damit zu rechnen, dass es sich um einen gestohlenen Wagen handelt. Unter Umständen müssen die gelackmeierten Käufer dann Schadensersatz an den ursprünglichen Bestizer zahlen.

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