Vorsicht beim Überspielen unbekannter Dateien auf dem PC

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Oldenburg/Berlin. Wer unbekannte Dateien auf seinen PC überspielt, sollte den Inhalt genau prüfen. Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte am 29. November 2010 (AZ: 1 Ss 166/10) einen Mann, der 50 auf dem Flohmarkt gekaufte CD-Datenträger auf seinen PC überspielt hatte, ohne den Inhalt zu kennen. Wer es für möglich hält, dass er Bilddateien mit kinderpornographischem Inhalt auf seinen PC überspielt hat, macht sich strafbar, wenn er diese Möglichkeit erkennt und billigt und die Dateien trotzdem einfach auf seinem PC belässt.

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