Berlin. Wer unter Einwirkung von Cannabis Auto fährt, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Nur wenn der Fahrer ausdrücklich behauptet und überzeugend darlegt, dass er zum ersten Mal Cannabis konsumiere, ist eine weitere Aufklärung geboten und die Glaubwürdigkeit der Angaben zu prüfen. Dies ergeht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (AZ. 10 S 2302/06) vom 21. Februar 2007.