Abfindungsvereinbarung nach Unfall will wohl überlegt sein

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Coburg/Berlin. Nicht immer gilt: Nur schnelles Geld ist gutes Geld. Gerade bei Verkehrsunfällen mit schweren Körperverletzungen ist die weitere Entwicklung oft unabsehbar. Daher ist beim Abschluss einer Anfindungsvereinbarung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Vorsicht geboten. Denn nach Erhalt der Abfindungssumme bestehen regelmäßig keine Ansprüche mehr. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 28. Mai 2008 (AZ: 13 O 767/07) hervor.

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