Straubing/Berlin. Erwirbt jemand, dem der Führerschein für einen bestimmten Zeitraum entzogen wurde, in dieser Zeit eine neue Fahrerlaubnis in Tschechien, so darf er diese nach Ablauf der Sperrfrist in Deutschland nutzen. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Straubing vom 27. Oktober 2006 (AZ. 6 Ds 135 Js 93 772/06).