Eigentümer dürfen Verkehr nicht behindern

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Berlin/Braunschweig. Wenn über Grundstücke ein öffentlich genutzter Weg führt, dürfen die Eigentümer hier keine eigenmächtigen Sperrungen vornehmen. Dies gilt auch dann, wenn der Eigentümer der Meinung ist, dass die Einordnung als öffentlicher Weg falsch ist. Er muss dies zunächst durch die Gerichte klären lassen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig am 2. September 2009 (AZ: 6 B 116/09).

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