Erhöhte Sorgfaltspflicht im Kreisverkehr

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Berlin. Will ein Autofahrer einen Kreisel verlassen, muss er sich ganz rechts einordnen. Andernfalls verletzt er die besonderen Sorgfaltspflichten, die im Kreisverkehr gelten. Kommt es zu einem Unfall, haftet er allein. Dies geht aus einem Beschluss des Kammergerichts vom 27. August 2007 (AZ: 12 U 141/07).

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