Fahren mit Sandalen darf nicht geahndet werden

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Berlin. Wer einen Kraftwagen mit Sandalen lenkt, darf nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Dies gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle zumindest dann, wenn Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden. Dies ergeht aus dem Urteil vom 13. März 2007 (AZ. 322 Ss 46/07).

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