Freisprecheinrichtung kein Mobiltelefon

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Bamberg/Berlin. Eine Freisprecheinrichtung ist kein Telefon. Wer also beim Telefonieren im Auto lediglich eine Freisprecheinrichtung kurzfristig hält, kann nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Eine Verurteilung wegen unerlaubter Benutzung eines Handys scheidet aus. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 5. November 2007 (AZ: 3 Ss OWi 744/07).

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