- Kein Mitverschulden wegen eines angeleinten Hundes -
Ein Hundehalter, der mit seinem angeleinten Hund spazieren geht, trifft kein Mitverschulden, wenn er infolge eines auf seinen Hund zu rennenden nicht angeleinten Hundes stürzt. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart vom 16. April 2002 (AZ: 10 U 205/01) hervor.