Großeltern haften nicht automatisch für Enkelkinder

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Berlin. Großeltern haften nicht automatisch stellvertretend für die Eltern für ihre Enkel. Kommt es trotz größter Aufmerksamkeit im Straßenverkehr zu einem Unfall, muss die Frage der Verantwortung sorgfältig am Einzelfall geprüft werden, entschied das Oberlandesgericht Bamberg am 23. Januar 2007 (AZ. 5 O 227/06).

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