Jugendlicher Radfahrer haftet voll bei grobem Verkehrsverstoß

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Koblenz/Berlin. Normalerweise müssen Autofahrer bei Unfällen mit Radlern einen Teil des Schadens tragen, die „Betriebsgefahr“ des Wagens ist größer. Allerdings kann ein Radfahrer auch allein haften, wenn er den Unfall verschuldet. Dies gilt auch bei Jugendlichen, die sich gegenüber Autofahrern vorschriftswidrig verhalten. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz vom 01. Dezember 2004 (AZ. 12 S 159/04).

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