Berlin. Von der Verhängung eines Fahrverbots kann abgesehen werden, wenn der einzige Hinweis auf den Beginn einer 30 km/h-Zone leicht übersehen werden kann. Dies geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Hanau vom 08. Juni 2006 (AZ - 2965 Js.Owi 5308/05 - 54 Owi) hervor. Der Betroffene darf aber keine Eintragung in Flensburg haben.