Bayreuth/Berlin. Wer wiederholt zu schnell fährt, muss dann nicht mit einem Fahrverbot rechnen, wenn zwischen Tat und Zeitpunkt der Verurteilung rund zwei Jahre vergangen sind. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bayreuth vom 01. Februar 2008 (AZ: 8 OWi 149 Js 7458/06) hervor.