Düsseldorf/Berlin. Erhält jemand wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein einmonatiges Fahrverbot, können bestimmte Fahrzeuge von diesem Verbot ausgenommen werden – zum Beispiel bei einem Feuerwehrmann Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Krankenwagen. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. September 2007 (AZ. IV – 2 Ss (OWi) 118/07).