Alleinige Haftung eines Fahrradfahrers bei grobem Fahrfehler
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Meiningen/Berlin. Verhält sich ein Fahrradfahrer grob verkehrswidrig und verursacht dadurch einen Unfall, so haftet er zu 100 Prozent für dessen Folgen. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Meiningen vom 29.03.2007 (AZ: 4 S 177/06).