Am Stau vorbei: Auf Grundstücksausfahrten achten!

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Berlin. Wer an einem Stau vorbeifährt, muss auf Grundstücksausfahrten achten. Ansonsten trägt er bei einem Unfall den überwiegenden Teil des Schadens. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 25. November 2005 (AZ - 24 U 138/05 -) hervor.

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