Berlin. Wenn beim Be- oder Entladen ein Gegenstand von einem LKW fällt und dabei ein daneben stehendes Fahrzeug beschädigt wird, so gilt dies nicht als Verkehrsunfall. Macht sich der LKW-Fahrer davon, gilt dies somit nicht als Fahrerflucht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom 16. Juli 2008 (AZ: (290 Cs) 3032 PLs 5850/08 (145/08)) hervor.