Nürnberg-Fürth/Berlin. Kollidiert ein Radfahrer wegen eines geplatzten Reifens mit einem unerlaubt auf dem Gehweg abgestellten Motorroller, muss der Halter des Rollers nicht haften. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26. Juli 2007 (AZ. 2722/07).