Radfahren: Hindernisse überfahren auf eigene Verantwortung

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München/Berlin. Wer als Radfahrer über ein Hindernis fährt, tut dies auf eigene Gefahr. Kommt es zu einem Unfall, muss er selbst für den Schaden aufkommen. So entschied das Amtsgericht München in einem Urteil vom 16. Oktober 2007 (AZ: 232 C 7920/07).

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