Auch für Fußgänger gilt die Straßenverkehrsordnung

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Koblenz/Berlin. Ein Passant, der bei roter Fußgängerampel eine mehrspurige Straße überquert, hat bei einem Unfall keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies ergeht aus eine wichtige Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 11. Dezember 2006 (AZ: 12 U 1184/04).

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