Riskantes Motorradfahren in Gruppen kann bei Unfall zu Haftungsausschluss führen

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Brandenburg/Berlin. Fahren Motorradfahrer im Pulk und haben vorher verabredet, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, bekommen Sie bei einem Auffahrunfall innerhalb der Gruppe keinen Schadensersatz. In solchen Fällen ist von einem gegenseitigen Haftungsverzicht auszugehen. Dies ergeht aus einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 28. Juni 2007 (AZ. 12 U 2009/06).

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