Rüdesheim/Berlin. Auch bei Unfällen mit geringen Geschwindigkeiten und einer Geschwindigkeitsänderung unter Harmlosigkeitsgrenze kann es zu Verletzungen der Halswirbelsäule kommen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Rüdesheim vom 21. Mai 2008 (AZ: 3 C 394/05) hervor.