Sichtfahrgebot ist nach wie vor gültig

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Koblenz/Berlin. Bei Dunkelheit muss ein Autofahrer innerhalb der Strecke anhalten können, die seine Scheinwerfer ausleuchten. Andernfalls verstößt er gegen das Sichtfahrgebot und trägt bei einem Unfall eine Mitschuld. Davor warnen Anwälte und verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 02. Juli 2007 (AZ. 12 U 258/06).

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