Frankfurt/Berlin. Schraffierte Sperrflächen auf Fahrbahnen dienen in erster Linie der Sicherheit des Autoverkehrs. Sie sind nicht dazu da, Fußgängern ein sicheres Überqueren der Fahrbahn zu erleichtern. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Oktober 2007 (AZ: 1 U 100/07) hervor.