Wiesbaden/Berlin. Eine Straßenbaufirma hat Straßenschilder nicht nur entsprechend der Kontroll- und Sicherungspflichten zu befestigen, sondern auch der Wetterlage angemessen. Dies gehört zu ihren Verkehrssicherungspflichten. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom 15. Mai 2008 (AZ: 92 C 4538/97 - 28).