Hameln/Berlin. Handelt es sich bei einer Autofahrt im alkoholisierten Zustand um ein „notfallbedingtes Augenblicksversagen“, kann dies das Strafmaß erheblich senken. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hameln vom 06. Februar 2008 (AZ. 11 Cs 7471 Js 89812/07) hervor.